Information Wahlarzt
Als Wahlarzt rechne ich meine erbrachten Leistungen (abgesehen von der Vorsorgedarmspiegelung) nicht direkt mit den Kassen ab. Für sie als Patient: In bedeutet das, dass ich mir für ihre Anliegen mehr Zeit nehmen und kurzfristigere Termine vergeben kann. Sie erhalten nach ihrem Besuch eine Rechnung, wovon Ihre Krankenkasse in der Regel einen Teil rückerstattet (80% vom Kassentarif*). Gerne erledigen wir die Einreichung für sie auf elektronischem Weg. Dank unseres WAH- Online Moduls erfolgt die Rückerstattung dann in der Regel schnell und unbürokratisch.
Wenn sie über eine ambulante Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen die restlichen Behandlungskosten. Bitte klären sie eine Kostendeckung durch ihre Versicherung im Vorfeld ab.
Wenn sie Fragen zu unseren Tarifen und möglichen Kostenrückerstattungen haben, sprechen sie uns einfach darauf an.
*Der Krankenkassentarif variiert je nach Krankenkasse, Bundesland und Zeitraum. Bitte beachten Sie, dass sie im selben Quartal nicht einen Kassen- und Wahlarzt derselben Fachrichtung aufsuchen, wenn sie eine Rückerstattung beantragen.
Storno/ Nichterscheinen
Um ihnen Diagnostik und Behandlungen auf höchstem Niveau mit größtmöglicher Sicherheit anbieten zu können, planen wir ausreichend Zeit für jede/n einzelne/n Patienten/In mit großem Personal- und Geräteaufwand. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir für unentschuldigtes Nichterscheinen und unbegründete kurzfristige Stornierungen von Untersuchungen bis zu 50% der Kosten in Rechnung stellen müssen.